− Lesen Sie bitte die Hinweise in den FAQ „Häufig gestellte Fragen zu langfristigen Aufenthalten“ auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in China als Ergänzung zu diesen Hinweisen.
− Der Antragsteller muss über diese Webseite im Voraus einen Termin für die persönliche Vorsprache vereinbaren und den Visumantrag persönlich einreichen.
− Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
− Bei der Antragstellung sind die Originaldokumente wie Nachweise zur persönlichen Situation, Zertifikate und Diplome vorzulegen. Die Originale werden Ihnen nach Einreichung des Antrags zurückgegeben.
− Die Auslandsvertretung kann vom Antragsteller die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
− Für die Visaerteilung ist regelmäßig die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggf. der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
− Zur Vereinfachung des Visumverfahrens kann Ihr Arbeitgeber vorab eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Einzelheiten finden Sie unter [www.arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de). Ihr Arbeitgeber kann sich zudem an die zuständige Ausländerbehörde wenden, um das beschleunigte Verfahren für das Einreisevisum von Fachkräften durchzuführen.
− Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen länger. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen; eine Einreichung ist frühestens sechs Monate vor der Einreise möglich.
− Bitte erkundigen Sie sich nicht nach dem Bearbeitungsstand innerhalb der regulären Bearbeitungszeit. Solche Anfragen belasten die Visaabteilung zusätzlich und werden daher nicht beantwortet.
Hinweise zum Visumantrag
Gelesen 3 Mal2026年09月05日
