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Checkliste für Unterlagen zum deutschen Arbeitsvisum

Gelesen 9 Mal2026年09月06日
Wenn ein Ausländer zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums falsche oder unvollständige Angaben macht, kann er ausgewiesen werden.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Verweigerung von Angaben oder die bewusste Angabe falscher oder unvollständiger Informationen kann zur Ablehnung des Visumantrags führen. Auch bei bereits erteiltem Visum kann die Ausweisung aus Deutschland erfolgen.
Mit der Unterschrift unter diese Erklärung bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Visumantragstellung über die Rechtsfolgen belehrt wurde, die sich ergeben, wenn er im Visumverfahren Angaben verweigert oder falsche bzw. unvollständige Angaben macht.

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