Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Verweigerung von Angaben oder die bewusste Angabe falscher oder unvollständiger Informationen kann zur Ablehnung des Visumantrags führen. Auch bei bereits erteiltem Visum kann die Ausweisung aus Deutschland erfolgen.
Mit der Unterschrift unter diese Erklärung bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Visumantragstellung über die Rechtsfolgen belehrt wurde, die sich ergeben, wenn er im Visumverfahren Angaben verweigert oder falsche bzw. unvollständige Angaben macht.
